Die richtige Kläranlage 8. Die Versickerung
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Versickerungen sind in der Regel in den aufgelockerten Ortsbereichen bzw. Außenbereichen über den gewachsenen Oberboden zugelassen. Dabei ist zu beachten, dass aus hygienischen Gründen eine offene Versickerung nicht gestattet ist. Weiterhin darf keine Beeinträchtigung anderer Grundstücke auftreten.
Wenn keine Erfahrungen mit einer vorhandenen und gut funktionierenden Versickerung bestehen, wird ein Versickerungstest durchgeführt.
Im Rahmen der Planung sollte die Versickerungsfähigkeit und die möglichen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke sowie auch auf die in der Nähe stehenden Gebäude untersucht werden.
